Leitbild der Grundschule Mitwitz
Regelwerk der Grundschule Mitwitz
Hausordnung der Grundschule Mitwitz
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Umgang und Verhalten
> Wir gehen achtsam, rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander um.
> Wir sind höflich.
> Wir sind hilfsbereit. Größere Schüler betreuen und beschützen jüngere Schüler. > Jegliches Rennen, Toben und Stoßen ist untersagt.
> Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
Diese Regeln gelten für alle Bereiche der Schule und des Schulgeländes.
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Unterricht
> Der Unterricht beginnt und endet pünktlich nach den Unterrichtszeiten.
> Wir befolgen im Unterricht die vereinbarten Klassen- und Gesprächsregeln.
> Nach dem Unterricht sind die Klassenzimmer aufgeräumt und zügig zu verlassen.
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Sauberkeit und Ordnung
> Wir halten Ordnung unter der Bank, im Fach, im Klassenzimmer und an der Garderobe.
> Aufräumen ist Pflicht.
> Wir werfen unsere Abfälle in die entsprechenden Behälter.
> Wir gehen sorgfältig mit Büchern, Materialien und Geräten um.
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Toilettenbenutzung
> Wir benutzen die Toilette am Pausenanfang oder am Ende der Pause.
> Nach der Toilettenbenutzung spülen wir und waschen unsere Hände.
> Während des Unterrichts ist das Aufsuchen der Toilette ein begründeter Ausnahmefall.
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Verhalten in der Pause
> Die Pausen (Hofpausen) finden grundsätzlich auf den beiden ausgewiesenen Pausenplätzen und dem Hartplatz statt (Einteilung erfolgt jeweils zu Schuljahresbeginn).
Bei schlechtem Wetter bleiben wir im Klassenzimmer.
> Wir werfen keine Schneebälle, Steine usw.
Verhalten auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Bus
> Wir laufen langsam und geordnet.
Wir beachten die Regeln des Straßenverkehrs.
> An der Bushaltestelle drängeln wir nicht.
Wir befolgen die Anweisungen des Busfahrers.
> Ansonsten gelten die Busregeln.
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Sonstiges
> Im gesamten Schulbereich sind Kaugummikauen, Alkoholkonsum und Rauchen verboten.
> Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen ist untersagt. Unerlaubt mitgebrachte Gegenstände werden eingezogen und sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen.
Zusätzlich zu dieser Hausordnung gilt die Turnhallenordnung!
Verhaltensregeln mit digitalen Medien
Turnhallenordnung
Turnhallenordnung der Schulturnhalle Mitwitz
§ 1: Präambel
Die Schulturnhalle dient vorwiegend der sportlichen Betätigung. Ihre Benutzung beschränkt sich auf Übungen, die dem Turnen und dem Hallensport zugezählt werden. Benutzung über den sportlichen Rahmen hinaus kann nur im Einzelfall und auf Antrag bei dem Sachbedarfsträger nach dessen Genehmigung erfolgen. Die Schulleitung ist hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
Sicherheit, Disziplin und Sauberkeit sind unabdingbare Voraussetzungen wertvoller sportlicher Betätigung. Verantwortliche Aufsicht, Sportkleidung und pflegliche Behandlung der Einrichtung werden zur Bedingung der Benützung gemacht. Verstöße gegen die Turnhallenordnung ziehen den Widerruf des Benützungsrechts nach sich.
Grundsätzlich gelten die Regeln der Rücksicht, Fairness und Achtsamkeit.
§ 2: Benutzungsrecht
Die Turnhalle steht vorrangig dem Schulsport im Rahmen der dienstlichen Aufgaben unein-geschränkt zur Verfügung.
Sportgeräte und -mittel, die nicht dem Schulverband gehören (zum Beispiel Tischtennisplatten), dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Verein genutzt werden. Für Schäden an den Geräten haftet auf alle Fälle der Nutzer.
§3: Verantwortliche Aufsicht
Die Turnhalle sowie die Geräteräume dürfen nur unter Aufsicht und Maßgabe des verant-wortlichen Lehrers beziehungsweise Übungsleiters betreten werden.
Die fachkundige und verantwortliche Aufsicht, die Wiederherstellung der Geräteordnung und die Einhaltung der Turnhallenordnung obliegt den jeweiligen Lehrern beziehungsweise Übungs-leitern.
Für die Überprüfung und Sicherheit der verwendeten Geräte des Schulverbandes ist dieser verantwortlich.
§ 4: Sportbekleidung
Die Sportbekleidung muss frei sein von harten Gegenständen (zum Beispiel Gürtelschlösser, Halsketten, Knöpfe, Uhren, Ringe), die Verletzungen und Beschädigungen nicht ausschließen. Straßenschuhe sind in den Umkleideräumen abzulegen. Das Betreten der Waschräume ist nur barfuß oder mit Hallenturnschuhen (keine Straßenschuhe, Fußballschuhe oder Freiplatz-turnschuhe) gestattet.
Es müssen grundsätzlich Turnschuhe verwendet werden, deren Sohlen nicht abfärben. Turnschuhe, die auch als Straßenschuhe (zum Beispiel auf dem Weg zur Turnhalle) benutzt werden, gelten nicht als Sportkleidung und müssen wie Straßenschuhe im Umkleideraum ausgezogen werden.
§ 5: Pflegliche Behandlung
Die Benutzung aller Einrichtungen ist nur im Rahmen sinvoller sportlicher und gesundheits-fördernder Betätigung gestattet. Mutwillig verursachte Schäden und solche Schäden, die durch Zweckentfremdung von Geräten verursacht werden, sind von dem Schuldigen voll zu ersetzen. Vereine haften für ihre Abteilungen und Mitglieder.
Hallenfremde Sportgeräte und Gegenstände (schwere Wurfgeräte, Flaschen usw.) haben außerhalb der Turnhalle zu verbleiben. Rauchen ist im gesamten Turnhallengebäude strengstens untersagt. Auftretende Schäden sind sofort dem Schulleiter beziehungsweise Hausmeister zu melden; dadurch können Folgeschäden vermieden werden.
§ 6: Turn- und Übungsbetrieb
Der jeweilige Lehrer beziehungsweise Übungsleiter ist für den reibungslosen Ablauf des Übungsbetriebes voll verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen,
a) dass nicht unmittelbar am Übungsbetrieb Beteiligte ohne besondere Erlaubnis den Geräteraum betreten, Bälle oder Geräte benutzen oder sich ohne Aufsicht in Nebenräumen und Geräteräumen aufhalten;
b) dass nach dem Übungsbetrieb die Geräteräume und Ballregale ordentlich aufgeräumt sind,
c) dass Fenster und Türen geschlossen werden und alle Lichter gelöscht sind.
§ 7 Ergänzende Erläuterungen und Bestimmungen
Die Mehrzahl der Beschädigungen ist auf falsche beziehungsweise zweckentfremdende Benutzung von Geräten zurückzuführen. Dementsprechend ist zu beachten:
a) Durch unsachgemäßen und häufigen Transport werden die Bänke laufend derartig beschädigt, dass sie für Turnen und Gymnastik kaum mehr zu verwenden sind. Vorsichtige und pflegliche Behandlung ist hier besonders geboten.
b) Bälle dürfen nur unter Aufsicht von den Regalen beziehungsweise aus den Schränken genommen und verwendet werden und müssen danach wieder ordentlich am gleichen Platz aufgeräumt werden. Es hat sich gezeigt, dass Anordnungen an Kinder oder Jugendliche allein nicht genügen. Das Aufräumen muss unbedingt überwacht werden!
c) Der Mattenwagen ist für eine Tragkraft von 8 Matten ausgelegt. In der Halle ist der Wagen bereits durch die Matten überladen. Eine zusätzliche Belastung durch aufspringende oder mitfahrende Personen ist nicht zulässig.
d) In die Klettertaue dürfen am unteren Ende keine Knoten gemacht werden (Abnutzung und Verletzungsgefahr). Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Sperre des Gerätes.
e) Für die verschiedenen Ballspiele gibt es eigene Bälle, deren Haltbarkeit auf das jeweilige Spiel abgestimmt ist. Eine Zweckentfremdung bringt einen zu hohen Verschleiß mit sich. Es ist deshalb nicht gestattet, mit Gymnastikbällen oder Volleybällen zum Beispiel Fußball zu spielen.
f) Die Wurfbretter für Basketball dürfen nicht mit Vollbällen beworfen werden. Die Bretter lösen sich in ihren Verankerungen.
g) Handballtore sind bei Benutzung an den vorgesehenen Stellen zu verankern. Das Herumturnen an den Toren ist streng untersagt.
Regeln für die Freisportanlagen
Das Freigelände (Hartplatz, Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage, Laufbahn und Rasenspielfeld) ist ebenfalls nur unter entsprechender Aufsicht zu benutzen.
a) Bei der Benutzung des Hartplatzes, der Laufbahn und des Rasenspielfeldes ist bei Feuchtigkeit die entsprechende Rutsch- und Verletzungsgefahr zu berücksichtigen. Flaschen und zerbrechliche Gegenstände dürfen auf die Spielfelder nicht mitgenommen werden.
b) Bei der Benutzung der Weitsprunganlage achtet die Aufsichtsperson darauf, dass der Sand nicht unnötig auf die Anlaufbahn (Hartplatz) getragen wird.
c) Benutzte Sportgeräte und Hilfsmittel sind am Ende der Übungsstunde unter Aufsicht der Lehrkraft wieder aufzuräumen.
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