Leitbild der Grundschule Mitwitz

Unterricht

Unterricht

Unser Unterricht ist geprägt von Offenheit und Mitgestaltung durch die Schüler, eingebettet in einen Rahmen, den das Kollegium verbindlich festlegt und umsetzt.

Digitalisierung

Digitalisierung

Wir setzen (digitale) Medien im Schulalltag bewusst ein und befähigen unsere Schüler mit Hilfe zeitgemäßer technischer Ausstattung und gezielter Angebote zu kompetentem und kritischem Umgang damit.

Schulfamilie

Schulfamilie

Unsere Schulfamilie versteht sich als starkes Netzwerk. In diesem pflegen wir wechselseitig Kommunikation und Kooperation zwischen allen Mitarbeitern der Schule, Schülern, Elternhaus sowie externen Partnern.

Inklusion

Inklusion

Systematische Absprachen innerhalb eines koordinierten Helfernetzes gewähren vielfältige Möglichkeiten des Förderns und Forderns aller unserer Schüler nach ihren individuellen Bedürfnissen.

Schulleben

Schulleben

Unser Schulleben ist gekennzeichnet durch zahlreiche musische und sportliche Aktivitäten, die wir regelmäßig und gemeinsam durchführen. Dabei berücksichtigen wir in besonderem Maße Aspekte, die sich nachhaltig auf eine gesunde Lebensweise auswirken.

Werteerziehung

Werteerziehung

Gemeinsam erziehen wir zu einer wertschätzenden Haltung gegenüber Natur und Umwelt sowie zum achtsamen Umgang mit sich selbst und anderen in unserer demokratischen Gesellschaft.

Regelwerk der Grundschule Mitwitz

Keine Gewalt!

Konsequenz bei Nichtbeachtung:

a) Entschuldigungsbild/ Entschuldigungsbrief (falls nicht zur vereinbarten Zeit vorhanden, Ausschluss von einem bevorzugtem Fach)

b) Verständigung von Eltern/Jugendamt/Polizei (je nach Schwere der Tat)

Ich erledige meine Hausaufgaben!

Konsequenz bei Nichtbeachtung:                                      Hausaufgaben am nächsten Tag unaufgefordert vorlegen.


Bei dreimaligem Vergessen: Nacharbeit in der Schule

Im Schulhaus schreie ich nicht!

Konsequenz bei Nichtbeachtung:

„Ruhepause“ – in der Pause vor dem Lehrerzimmer.

Ich habe meine Sportsachen dabei!

Konsequenz bei Nichtbeachtung:

Ausschluss vom Sportunterricht, Schüler wird in eine andere Klasse geschickt.

Im Schulhaus gehe ich!

Konsequenz bei Nichtbeachtung:

„Zeitstrafe“, zum Beispiel Ausschluss für 10 Minuten vom Sportunterricht

Hausordnung der Grundschule Mitwitz

  • Umgang und Verhalten


> Wir gehen achtsam, rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander um.


> Wir sind höflich.


> Wir sind hilfsbereit. Größere Schüler betreuen und beschützen jüngere Schüler.
> Jegliches Rennen, Toben und Stoßen ist untersagt.


> Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.


Diese Regeln gelten für alle Bereiche der Schule und des Schulgeländes.

  • Unterricht


> Der Unterricht beginnt und endet pünktlich nach den Unterrichtszeiten.


> Wir befolgen im Unterricht die vereinbarten Klassen- und Gesprächsregeln.


> Nach dem Unterricht sind die Klassenzimmer aufgeräumt und zügig zu verlassen.

  • Sauberkeit und Ordnung


> Wir halten Ordnung unter der Bank, im Fach, im Klassenzimmer und an der Garderobe. 


> Aufräumen ist Pflicht.


> Wir werfen unsere Abfälle in die entsprechenden Behälter.


> Wir gehen sorgfältig mit Büchern, Materialien und Geräten um.

  • Toilettenbenutzung


> Wir benutzen die Toilette am Pausenanfang oder am Ende der Pause.


> Nach der Toilettenbenutzung spülen wir und waschen unsere Hände.


> Während des Unterrichts ist das Aufsuchen der Toilette ein begründeter Ausnahmefall.

  • Verhalten in der Pause


> Die Pausen (Hofpausen) finden grundsätzlich auf den beiden ausgewiesenen Pausenplätzen und dem Hartplatz statt (Einteilung erfolgt jeweils zu Schuljahresbeginn).


Bei schlechtem Wetter bleiben wir im Klassenzimmer.


> Wir werfen keine Schneebälle, Steine usw.

Verhalten auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Bus


> Wir laufen langsam und geordnet.


Wir beachten die Regeln des Straßenverkehrs.


> An der Bushaltestelle drängeln wir nicht.


Wir befolgen die Anweisungen des Busfahrers.


> Ansonsten gelten die Busregeln.

  • Sonstiges


> Im gesamten Schulbereich sind Kaugummikauen, Alkoholkonsum und Rauchen verboten.


> Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen ist untersagt. Unerlaubt mitgebrachte 
Gegenstände werden eingezogen und sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen.


 

 Zusätzlich zu dieser Hausordnung gilt die Turnhallenordnung!

Verhaltensregeln mit digitalen Medien

Raum

Verlasse den Raum, wie du ihn vorgefunden hast.

Computer

Fahre den Computer herunter, schalte die Geräte aus und räume deinen Platz auf.

Arbeit

 Halte die Arbeitsruhe ein. Flüstern ist erlaubt.

Vorsicht

Gehe vorsichtig mit allen Geräten um.

Internet

Das Internet darf benutzt werden, wenn eine Aufsicht da ist.

Surfen im Internet

Teile niemals deinen Namen, deine Telefonnummer oder deine Adresse mit.

Für Coole Kids

Besuche nur Seiten, die für Kinder gedacht sind.

Unklar?

Frage die Aufsicht (die Lehrkraft), wenn dir etwas unklar ist.

Ups!

Falls dir etwas komisch vorkommt, schließe sofort die geöffnete Seite.

Turnhallenordnung

Turnhallenordnung der Schulturnhalle Mitwitz

§ 1: Präambel
Die Schulturnhalle dient vorwiegend der sportlichen Betätigung. Ihre Benutzung beschränkt sich auf Übungen, die dem Turnen und dem Hallensport zugezählt werden. Benutzung über den sportlichen Rahmen hinaus kann nur im Einzelfall und auf Antrag bei dem Sachbedarfsträger nach dessen Genehmigung erfolgen. Die Schulleitung ist hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
Sicherheit, Disziplin und Sauberkeit sind unabdingbare Voraussetzungen wertvoller sportlicher Betätigung. Verantwortliche Aufsicht, Sportkleidung und pflegliche Behandlung der Einrichtung werden zur Bedingung der Benützung gemacht. Verstöße gegen die Turnhallenordnung ziehen den Widerruf des Benützungsrechts nach sich.

Grundsätzlich gelten die Regeln der Rücksicht, Fairness und Achtsamkeit.

§ 2: Benutzungsrecht
Die Turnhalle steht vorrangig dem Schulsport im Rahmen der dienstlichen Aufgaben unein-geschränkt zur Verfügung.
Sportgeräte und -mittel, die nicht dem Schulverband gehören (zum Beispiel Tischtennisplatten), dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Verein genutzt werden. Für Schäden an den Geräten haftet auf alle Fälle der Nutzer.

§3: Verantwortliche Aufsicht
Die Turnhalle sowie die Geräteräume dürfen nur unter Aufsicht und Maßgabe des verant-wortlichen Lehrers beziehungsweise Übungsleiters betreten werden.
Die fachkundige und verantwortliche Aufsicht, die Wiederherstellung der Geräteordnung und die Einhaltung der Turnhallenordnung obliegt den jeweiligen Lehrern beziehungsweise Übungs-leitern.
Für die Überprüfung und Sicherheit der verwendeten Geräte des Schulverbandes ist dieser verantwortlich.

§ 4: Sportbekleidung
Die Sportbekleidung muss frei sein von harten Gegenständen (zum Beispiel Gürtelschlösser, Halsketten, Knöpfe, Uhren, Ringe), die Verletzungen und Beschädigungen nicht ausschließen. Straßenschuhe sind in den Umkleideräumen abzulegen. Das Betreten der Waschräume ist nur barfuß oder mit Hallenturnschuhen (keine Straßenschuhe, Fußballschuhe oder Freiplatz-turnschuhe) gestattet.
Es müssen grundsätzlich Turnschuhe verwendet werden, deren Sohlen nicht abfärben. Turnschuhe, die auch als Straßenschuhe (zum Beispiel auf dem Weg zur Turnhalle) benutzt werden, gelten nicht als Sportkleidung und müssen wie Straßenschuhe im Umkleideraum ausgezogen werden.

§ 5: Pflegliche Behandlung
Die Benutzung aller Einrichtungen ist nur im Rahmen sinvoller sportlicher und gesundheits-fördernder Betätigung gestattet. Mutwillig verursachte Schäden und solche Schäden, die durch Zweckentfremdung von Geräten verursacht werden, sind von dem Schuldigen voll zu ersetzen. Vereine haften für ihre Abteilungen und Mitglieder.
Hallenfremde Sportgeräte und Gegenstände (schwere Wurfgeräte, Flaschen usw.) haben außerhalb der Turnhalle zu verbleiben. Rauchen ist im gesamten Turnhallengebäude strengstens untersagt. Auftretende Schäden sind sofort dem Schulleiter beziehungsweise Hausmeister zu melden; dadurch können Folgeschäden vermieden werden.

§ 6: Turn- und Übungsbetrieb
Der jeweilige Lehrer beziehungsweise Übungsleiter ist für den reibungslosen Ablauf des Übungsbetriebes voll verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen,
a) dass nicht unmittelbar am Übungsbetrieb Beteiligte ohne besondere Erlaubnis den Geräteraum betreten, Bälle oder Geräte benutzen oder sich ohne Aufsicht in Nebenräumen und Geräteräumen aufhalten;
b) dass nach dem Übungsbetrieb die Geräteräume und Ballregale ordentlich aufgeräumt sind,
c) dass Fenster und Türen geschlossen werden und alle Lichter gelöscht sind.

§ 7 Ergänzende Erläuterungen und Bestimmungen
Die Mehrzahl der Beschädigungen ist auf falsche beziehungsweise zweckentfremdende Benutzung von Geräten zurückzuführen. Dementsprechend ist zu beachten:
a) Durch unsachgemäßen und häufigen Transport werden die Bänke laufend derartig beschädigt, dass sie für Turnen und Gymnastik kaum mehr zu verwenden sind. Vorsichtige und pflegliche Behandlung ist hier besonders geboten.

b) Bälle dürfen nur unter Aufsicht von den Regalen beziehungsweise aus den Schränken genommen und verwendet werden und müssen danach wieder ordentlich am gleichen Platz aufgeräumt werden. Es hat sich gezeigt, dass Anordnungen an Kinder oder Jugendliche allein nicht genügen. Das Aufräumen muss unbedingt überwacht werden!
c) Der Mattenwagen ist für eine Tragkraft von 8 Matten ausgelegt. In der Halle ist der Wagen bereits durch die Matten überladen. Eine zusätzliche Belastung durch aufspringende oder mitfahrende Personen ist nicht zulässig.
d) In die Klettertaue dürfen am unteren Ende keine Knoten gemacht werden (Abnutzung und Verletzungsgefahr). Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Sperre des Gerätes.
e) Für die verschiedenen Ballspiele gibt es eigene Bälle, deren Haltbarkeit auf das jeweilige Spiel abgestimmt ist. Eine Zweckentfremdung bringt einen zu hohen Verschleiß mit sich. Es ist deshalb nicht gestattet, mit Gymnastikbällen oder Volleybällen zum Beispiel Fußball zu spielen.
f) Die Wurfbretter für Basketball dürfen nicht mit Vollbällen beworfen werden. Die Bretter lösen sich in ihren Verankerungen.
g) Handballtore sind bei Benutzung an den vorgesehenen Stellen zu verankern. Das Herumturnen an den Toren ist streng untersagt.

Regeln für die Freisportanlagen

Das Freigelände (Hartplatz, Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage, Laufbahn und Rasenspielfeld) ist ebenfalls nur unter entsprechender Aufsicht zu benutzen.

a) Bei der Benutzung des Hartplatzes, der Laufbahn und des Rasenspielfeldes ist bei Feuchtigkeit die entsprechende Rutsch- und Verletzungsgefahr zu berücksichtigen. Flaschen und zerbrechliche Gegenstände dürfen auf die Spielfelder nicht mitgenommen werden.

b) Bei der Benutzung der Weitsprunganlage achtet die Aufsichtsperson darauf, dass der Sand nicht unnötig auf die Anlaufbahn (Hartplatz) getragen wird.

c) Benutzte Sportgeräte und Hilfsmittel sind am Ende der Übungsstunde unter Aufsicht der Lehrkraft wieder aufzuräumen.


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